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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 15 P 14/09   

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https://dejure.org/2013,103350
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 15 P 14/09 (https://dejure.org/2013,103350)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.06.2013 - L 15 P 14/09 (https://dejure.org/2013,103350)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - L 15 P 14/09 (https://dejure.org/2013,103350)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2006 - L 14 P 55/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 15 P 14/09
    Gegen den ihm am 11. Mai 2006 zugestellten Gerichtsbescheid hat der Kläger am 6. Juni 2006 Berufung eingelegt, die der - damalige - 14. Senat mit Urteil vom 7. Dezember 2006 zurückgewiesen hat (AZ: L 14 P 55/02, dieses Aktenzeichen aus 2002 beruht darauf, dass der Kläger vor Erlass des genannten Bescheides der Beklagten bereits eine Untätigkeitsklage erhoben hatte, die ebenfalls bis in die Berufungsinstanz betrieben wurde und zu der das genannte Verfahren verbunden wurde).

    das Verfahren L 14 P 55/02, das mit Urteil vom 7. Dezember 2006 beendet wurde, wieder aufzunehmen und den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aurich vom 22. Januar 2009 aufzuheben.

    Das Begehren des Klägers laut seinem Schriftsatz vom 1. Februar 2009 "im Wege der Abänderungsklage über seine Angelegenheit gegen die Beklagte zu entscheiden" kann sinnvoll im Interesse des Klägers nur so ausgelegt werden, dass damit die Wiederaufnahme des Verfahrens L 14 P 55/02 (Urteil vom 7. Dezember 2006) beantragt wird, denn eine "Abänderungsklage" existiert in sozialgerichtlichen Verfahren nicht.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 81/98

    Pflegeversicherung II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 15 P 14/09
    Denn in jedem Fall ist die dort normierte Pflicht zum Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrages vorrangig vor dem Recht des freiwilligen Beitritts gemäß § 26a SGB XI. Dies beruht nicht nur auf dem Grundsatz, dass ein Tatbestand der Versicherungspflicht immer einem Recht zum freiwilligen Beitritt zu der Versicherung vorgeht, sondern ist auch darauf zurückzuführen, dass § 26a SGB XI aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 -1 BvR 81/98- (SozR 3-3300 § 20 Nr. 6) als Auffangtatbestand zur Vermeidung einiger weniger besonderer Härten in das Gesetz aufgenommen wurde.
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 P 3/02 R

    Private Pflegeversicherung - nicht krankenversicherter Beihilfeberechtigter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 15 P 14/09
    Das Bundessozialgericht (BSG), dem sich der Senat anschließt, hat in seiner Entscheidung vom 12. Februar 1004 - B 12 P 3/02 R - (">23%20SGB%20XI%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-3300 § 23 SGB XI Nr. 1) ausgeführt, dass die in § 23 Abs. 3 SGB XI normierte Versicherungspflicht für den dort genannten Personenkreis eine eigenständige Vorsorgeverpflichtung unabhängig von dem tatsächlichen Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages normiert.
  • BSG, 27.09.2011 - B 12 P 3/11 S
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. August 2011 - L 15 P 14/09 - wird als unzulässig verworfen.
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